Ein Schutzkonzept für unser Kita
Ein Schutzkonzept ist kein Programm, welches man aus der Schublade zieht, wenn der Fall XYZ eintritt. Der Weg zu einem einrichtungsspezifischen Kita-Schutzkonzept ist ein Teamentwicklungsprozess. Dieser mündet darin, dass das Team miteinander festlegt, wie sie mit kritischen Situationen im Alltag umgehen, damit die Kita ein sicherer Ort für Kinder ist. Während des Prozesses reflektieren die pädagogischen Fachkräfte ihre Haltung, ihr Verhalten und den Umgang miteinander im Team, mit den Kindern, den Eltern und externen Besuchern. Analysieren ihren Alltag auf Risikofaktoren und etablieren ein Beschwerdeverfahren.
Gesetzlicher Auftrag
Seit dem 1. Januar 2012 braucht jede Kindertageseinrichtung ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept. Denn zum Auftrag einer Kindertageseinrichtung gehört gemäß §1 Abs. 3.3 SGB VIII Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. In §8a SGB VIII sind Einzelheiten des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung niedergeschrieben.
Das Kinderschutzkonzept ist ein Teil der Konzeption, die der Träger gemäß §45 Abs. 3.1 SGB VIII für die Betriebserlaubnis einer Einrichtung vorweisen muss.
Warum speziell ein Kita-Schutzkonzept?
Kindertageseinrichtung sollen sichere Ort für Kinder sein. In denen sich Kinder in einem geschützten Rahmen frei entfalten und entwickeln können. In denen sie auf Erwachsene treffen, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen. Dazu brauchen Kinder Erwachsene, denen sie vertrauen können und die ihnen diesen geschützten Rahmen bieten. Für Menschen, die mit Kindern arbeiten bedeutet dies, dass sie sich mit Gefahrenquellen innerhalb der Einrichtung auseinandersetzen müssen. Sie sich über grenzwertiges und übergriffiges Verhalten innerhalb der Einrichtung bewusst sein sollten sowie der Macht, die sie gegenüber Kindern haben. Für pädagogische Fachkräfte bedeutet dies, sich auch damit auseinanderzusetzen, wie sie die Kinderrechte in ihrer Kita sichern und im Alltag leben. Gleichzeitig bedeutet dies auch ein Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern in der Kindertageseinrichtung zu etablieren und eine gemeinsame Fehlerkultur zu entwickeln. Es bedeutet aber auch, sich intensiv mit sexualpädagogischen Konzepten zu beschäftigen. Damit verbunden ist die Auseinandersetzung und Etablierung von Präventionsmaßnahmen.
Die Elemente des Schutzkonzepts
Das Schutzkonzept beinhaltet neben einem Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen auch Verfahrensweisen und Aussagen zum Beschwerdemanagement der Einrichtung. Gleichzeitig wird mit der Etablierung eines Kinderschutzkonzeptes in der Einrichtung eine Gefährdungsanalyse vorgenommen. Hier wird der Alltag untersucht und auftretende Risiken aufgelistet. Ein wichtiger Punkt des einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes beinhaltet die Präventionsmaßnahmen, die zum Schutz von Kindern unternommen werden. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt, beschreibt die Verfahrensweisen beim Verdacht und Eintreten bei Kindeswohlgefährdungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
Unterschiedliche Formen von Gewalt
Im öffentlichen Bewusstsein sind oftmals die körperlichen und sexuellen Formen der Gewalt an Kindern. Weniger im Bewusstsein sind die seelischen Formen der Gewalt und die Vernachlässigung. In Kindertageseinrichtungen können alle Formen der Gewalt auftreten und unterschiedliche Mischformen annehmen. Umso wichtiger ist es, dass sich das Team mit den verschiedenen Formen der Gewalt befasst. Dies beinhaltet neben der Auseinandersetzung mit Täterstrategien auch die Auseinandersetzung mit grenzwertigem Verhalten. Sowie der Macht im pädagogischen Verhältnis. Dies bedeutet kritische Verhaltensweisen im Alltag in den Blick zu nehmen und anhand dieser einen gemeinsamen Verhaltenskodex in der Kita festzulegen sowie eine Fehlerkultur im Team zu etablieren.
Noch ein Wort zu Schutzkonzept und Konzeption
Ein Schutzkonzept ist ein Leitfaden, der sich noch einmal intensiver mit den obengenannten Punkten beschäftigt. Dieser „Leitfaden“ zeigt neuen Mitarbeiter*innen, wie hier in der Kita mit Regeln und Grenzen, mit grenzwertigem Verhalten und kritischen Situation im Alltag umgegangen wird.
In meiner Praxis als Multiplikatorin für Konzeptionsentwicklung und Kinderschutzkonzept gebe ich oft den Hinweis, dass in der pädagogischen Konzeption die Aussagen zum Kinderschutz und zur Verfahrensweise bei Kindeswohlgefährdung nicht fehlen dürfen. Ein Kinderschutzkonzept jedoch eine eigene Konzeption, ein eigener „Leitfaden“ ist, der nicht in die pädagogische Konzeption gehört. Da im Kinderschutzkonzept Inhalte vertiefender und intensiver behandelt werden, als in der pädagogischen Konzeption.
Die pädagogische Konzeption beinhaltet ebenfalls einen großen Teil der Punkte, die auch im Schutzkonzept stehen, sie stellt jedoch die gesamte pädagogische Arbeit der Kita umfassend und beschreibend dar. Gleichzeitig ist die pädagogische Konzeption ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit, die Eltern und anderen Interessierten als Informationsgrundlage dient.